Freitag, 14. Februar 2014

Replik auf Nikolaus Piper

Am 5. Februar 2014 schrieb Nikolaus Piper auf Seite 4 der Süddeutschen Zeitung (diesen Artikel aus der Rubrik Meinung gibt es tatsächlich nicht online, daher zitiere ich ihn hier):

"Freihandelsabkommen - Gespenstersuche

Mit Verzögerung, dafür umso heftiger, hat in Deutschland die Kritik an dem geplanten Freihandelsabkommen mit den USA eingesetzt. Sie richtet sich diesmal nicht so sehr gegen ,,Genfood", ,,Hormonfleisch" oder ,,Chlorhühnchen", sondern gegen den geplanten Schutz ausländischer Investoren. Nach derzeitigem Stand soll das Abkommen ausländischen Unternehmen das Recht geben, vor besonderen Schiedsgerichten auf Schadenersatz zu klagen, wenn sie sich diskriminiert fühlen. Kritiker glauben, so könnte die Demokratie ausgehebelt werden.
Wenn Gespenster gejagt werden, hilft ein Blick auf die Fakten. Der Investorenschutz wurde ursprünglich für Abkomkmen mit Staaten erfunden, deren Rechtssystem unterentwickelt ist. Die Klausel sollte vor politischer Willkür schützen, zum Beispiel davor, durch Launen der Politik plötzlich enteignet zu werden.
Jetzt soll die Klausel auf die EU und die USA angewandt werden, zwei Handelsblöcke mit funktionierenden Rechtssystemen. Man kann darüber streiten, ob das notwendig ist. Wer sich als Ausländer in Frankfurt oder New York benachteiligt fühlt, kann klagen und hat gute Chancen,  gehört zu werden. Auch ein Missbrauch des Investorenschutzes ist nicht auszuschließen. Darüber muss die EU verhandeln. Der Investorenschutz ist aber keine Gefahr für die Demokratie und kein Anlass, das Abkommen scheitern zu lassen."

Das wesentliche Argument gegen den Investorenschutz bringt Nikolaus Piper selbst: Der Investorenschutz ist überflüssig, weil es zwei funktionierende Rechtssysteme gibt. Sofern es keinen Investorenschutz gibt, sind die demokratischen Grundprinzipien nicht in Gefahr.
Sofern allerdings die Variante zustande kommt, die oben beschrieben ist, sind die demokratischen Grundprinzipien sehr wohl in Gefahr: "Besondere Schiedsgerichte" heisst: Außerhalb der funktionierenden Rechtssysteme. Sprich, nicht einmal über eine demokratisch legitimierte Änderung von Gesetzen kann auf die Prinzipien dieser "besonderen Schiedsgerichte" Einfluß genommen werden. Vermutlich wäre dies nur über eine Änderung der Vereinbarungen des TTIP erreichbar - und wie rasch (wenn überhaupt) solche Änderungen am grundlegenden Vertrag umsetzbar sind bei 27 Ländern der EU, die zustimmen müssten, sei mal dahingestellt. Angeblich sollen diese Schiedsgerichte geheim tagen - auch dies ist demokratisch höchst fragwürdig, da es i.d.R. um Auseinandersetzungen zwischen Staaten und Unternehmen gehen sollte. Und zumindest die Bevölkerung des streitenden Staats sollte über die Verhandlung vor dem Schiedsgericht Transparenz erhalten. Auf diese Weise umgesetzt, ist der Investorenschutz eine Gefahr für die Demokratie und sehr wohl ein Anlass, das Abkommen scheitern zu lassen.

Donnerstag, 6. Februar 2014

Witz des Tages (3)

„Es hat Zeiten gegeben, da waren 11.000 Soldaten im Einsatz. Zurzeit sind 5000 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz, da sich der Afghanistan-Einsatz dem Ende zuneigt,“ sagte von der Leyen. „Von der Kapazität“ der Soldaten sei ihr Vorhaben demnach „ohne weiteres“ machbar.

Stimmt, Frau von der Leyen. Es hat auch Zeiten gegeben, da waren ca. 4 Mio. Soldaten im Feld. Also: Da geht noch was!

So gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist [...] - Lukas 20:25

Man könnte fast den Eindruck gewinnen, Journalisten hätten etwas zu verbergen: So begründet Guido Bohsem in der heutigen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung, "[w]arum die Selbstanzeige nicht abgeschafft werden darf" und Holger Steltzner bezeichnet in der FAZ die Selbstanzeige als "eine Chance zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit." Man gibt also erst mal dem Kaiser nichts - wenn man Angst hat erwischt zu werden, gibt man es ihm dann doch. Aber erst dann.

Guido Bohsem kommt dabei zu folgendem Schluss: "Gäbe es die Selbstanzeige nicht, wären Tausende Steuerbetrüger nicht zum Finanzamt gegangen. Sie hätten nicht ausgepackt. Sie hätten nicht gezahlt. Sie hätten weiterhin darauf gehofft, nicht erwischt zu werden."

Dies mag als Ergebnis durchaus richtig sein. Allerdings sollte man meiner Meinung nach auf Bohsems Weg zu diesem Schluss an zweierlei Punkten einhaken.

Zum eineen verweist Bohsem selbst in den Sätzen vor der obigen Passage auf den Grund -  oder genauer geschrieben - den Anlass, auf welchen hin Steuerbetrüger zu den Finanzämtern gingen: Sie taten dies, weil in den Medien die Nachricht verbreitet wurde, dass deutsche Finanzbehörden Informationen über Steuerhinterzieher aufgekauft hatten. Dies bedeutete für die Steuerbetrüger, dass die Gefahr der Enttarnung bestand. Und erst die Angst vor dieser Enttarnung, verursacht durch die Berichterstattung in den Medien, brachte in den Betrügern den Wunsch auf, sich der früheren Missetat entledigen zu wollen. Ohne diese Angst hätten sie nicht ausgepackt. Ohne diese Angst hätten sie nicht gezahlt. Und ohne die Steuer-CDs hätten sie weiterhin darauf gehofft, nicht erwischt zu werden. Die Möglichkeit zur Selbstanzeige half ihnen lediglich, diesen Wunsch mit weniger schlechten Folgen für sie erfüllt zu bekommen, d.h. mit einem blauen Auge aus der Sache herauszukommen. Anderen Kriminellen, die sich vielleicht auch kurz vor der Enttarnung wähnen (weil zum Beispiel in den Medien darüber berichtet wird, dass eine DNA-Reihenuntersuchung zur Aufklärung eines Mordes angesetzt werden soll), bietet sich diese Möglichkeit der leichteren Entlastung nicht. Zwar wirkt es sich strafmildernd aus, wenn sich Täter stellen und ein Geständnis ablegen - aber nicht in gleichem Maße, wie beim Steuerbetrug. Entsprechend sollte man meines Erachtens nicht auf die Selbstanzeige setzen - sondern auf mehr Ermittlungen.

Zum anderen - und da spricht vielleicht der Ökonom aus mir - spielt die Möglichkeit zur späteren Selbstanzeige vermutlich eine Rolle bei der ursprünglichen Entscheidung, ob Steuern hinterzogen werden oder nicht. Im Grunde steht der Steuerzahler dabei vor der Entscheidung zwischen folgenden Alternativen:
1. Ich zahle meine Steuern und habe damit eine Auszahlung in Höhe von -x EUR jetzt
2. Ich zahle meine Steuern nicht und habe damit eine Auszahlung in Höhe von 0 EUR jetzt; ggf. muss ich mich selbst anzeigen (sofern ich Angst - siehe oben - habe, entdeckt zu werden) die x EUR später und y EUR Strafe zahlen - habe somit eine Auszahlung von -(x+y) EUR

Sofern sich also die Selbstanzeige strafmildernd auswirkt, erhöht sie den Anreiz für den Steuerzahler, Variante 2 zu wählen (zumindest verglichen mit einer Entscheidungssituation, in der sich der Steuerzahler ohne Selbstanzeige vor einer höheren Strafe fürchten müsste).

Bedenkt der Steuerzahler dann noch, dass die Strafverfolgungfrist nach fünf Jahren endet (d.h., nach fünf Jahren kann man für Steuerhinterziehung nicht mehr bestraft werden), so erhöht dies den Anreiz, die Steuerhinterziehung zu versuchen, noch weiter: Ich muss ja nur fünf Jahre nicht entdeckt werden und falls ich Angst kriege, zeige ich mich selbst an.

Im Grunde, ist der Ehrliche der Dumme, wenn er dem Kaiser gibt, was des Kaisers ist.

P.S.: Holger Steltzner sagt sonst nichts diskutierenswertes.


Samstag, 1. Februar 2014

Ernährung (1)

SWR - Report Mainz - Schweine für den Müllcontainer
http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=10492500/ye1smz/index.html
https://www.youtube.com/watch?v=58nPD02O3Wk

Reparieren (I)

Wieder eine Linksammlung, dieses Mal zum Thema Reparieren von Dingen.

IFixit: The free repair manual
http://www.ifixit.com/
Englischsprachige Gemeinschaft zum Thema Reparieren

Repair Café
http://repaircafe.org/de/
Deutschsprachige Seite zum Thema Reparieren; enthält auch ein Verzeichnis sogenannter "Repair Cafés", d.h. Läden oder Restaurants, in denen man gemeinsam Dinge repariert.

Haus der Eigenarbeit München
http://www.hei-muenchen.de/ 
Bislang einzig gelistetes Repair Café in München